Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Unternehmen und bestimmte Berufsgruppen vor finanziellen Schäden, die aus beruflichen Fehlern resultieren – ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Gerade bei beratenden oder planenden Tätigkeiten ist dieser Schutz essenziell.
Was ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Diese Versicherung greift bei sogenannten echten Vermögensschäden. Das sind finanzielle Nachteile, die einem Dritten durch ein berufliches Fehlverhalten entstehen, zum Beispiel durch falsche Beratung, Fristversäumnisse oder fehlerhafte Entscheidungen.
Welche Leistungen sind versichert?
Je nach Tarif können unter anderem folgende Leistungen enthalten sein:
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Absicherung echter Vermögensschäden
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Prüfung der Haftungsfrage
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Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter
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Mitversicherung von Mitarbeitern
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die versicherten beruflichen Tätigkeiten.
Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll?
Diese Versicherung ist besonders wichtig für:
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Beratende Berufe
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Dienstleistungsunternehmen
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Unternehmen mit Planungs- oder Organisationstätigkeiten
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Freiberufler mit Haftungsrisiken
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Betriebe mit sensiblen Kundenentscheidungen
In vielen Berufen ist sie sogar vertraglich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Typische Schadenbeispiele
Ein Beratungsfehler führt zu einer finanziellen Fehlentscheidung beim Kunden.
Die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt den entstandenen Schaden.
Oder: Eine Frist wird versäumt und dem Auftraggeber entsteht ein finanzieller Nachteil.
Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach:
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Art der beruflichen Tätigkeit
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Umsatz des Unternehmens
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Höhe der Versicherungssumme
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Anzahl der Mitarbeiter
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Schadenverlauf
Die Kosten stehen meist in einem angemessenen Verhältnis zum Haftungsrisiko.
Häufige Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
Ist die Versicherung Teil der Betriebshaftpflicht?
Nein, echte Vermögensschäden sind in der Regel nicht über die Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Gilt der Schutz auch rückwirkend?
Teilweise ja, abhängig von der vereinbarten Rückwärtsdeckung.
Sind Vertragsstrafen versichert?
In der Regel nicht.
Persönliche Beratung gewünscht?
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