Von Arbeitszeugnis bis Zeitungen austragen – Tipps vom Anwalt rund um Praktikum und Schülerjob

Gerade die Sommermonate sind bei Schülern und Studenten beliebt, um das Sparschwein mit Taschengeld oder den Lebenslauf mit Praxiserfahrungen zu füllen. Doch kann ein Schüler für das Betriebspraktikum eigentlich ein Arbeitszeugnis verlangen? Wie viel dürfen Schüler nebenher arbeiten? Und muss ein Studentenpraktikum inzwischen nach dem Mindestlohn bezahlt werden? Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz, Udo Smetan aus der Kanzlei Rechtsanwälte Hamburg-Ost, erklärt, was Schüler, Studenten und Eltern für das Praktikum oder den Nebenjob wissen sollten.
Bezahlung und Arbeitszeugnis – was kann ein Schülerpraktikant verlangen?
Oft ist es der erste Berührungspunkt mit der Arbeitswelt – zwischen der achten und elften Klasse werden Schüler von ihren Schulen zum Betriebspraktikum geschickt. „Das schulische Betriebspraktikum ist etwas ganz anderes als ein Studentenpraktikum“, erklärt Rechtsanwalt Udo Smetan. „Denn da das Praktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung stattfindet, hat es mit einem Arbeitsverhältnis – zumindest rein rechtlich – nichts zu tun.“ Im Klartext heißt das: Praktikumszeit ist Schulzeit. Der Praktikant kann deshalb auch kein Geld verlangen. Außerdem ist er während des meist 14-tägigen Praktikums weiter über die Schule versichert. Auf ein Abschlusszeugnis sollte der Praktikant aber dennoch bestehen. „Um rechtliche Rahmenbedingungen müssen sich Schüler und Eltern bei einem Schüler-Betriebspraktikum nicht kümmern. Trotzdem sollten Eltern ihr Kind aber natürlich bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz unterstützen“, rät der Anwalt. „Schließlich kann das erste Praktikum richtungsweisend für die berufliche Zukunft sein.“ Read More
