Arbeitslosengeld jetzt von der Versicherung

Flattert die Kündigung des Arbeitgebers ins Haus, ist eines klar: Das Geld wird knapp in nächster Zeit. Denn das staatliche Arbeitslosengeld kürzt die Monatsbezüge auf rund zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens. Doch nun gibt es Geld obendrauf: mit der neuen ArbeitslosenschutzPolice von der R+V Versicherung.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung stockt R+V das Arbeitslosengeld mit einer monatlichen Zahlung auf. Zwischen 100 und 1.000 Euro im Monat kann diese Summe betragen – jedoch maximal bis zur Höhe des bisherigen Nettogehalts. Die genaue Höhe der Zahlungen wählt der Kunde bei Vertragsabschluss aus, kann sie aber auch später noch anpassen, wenn sich sein Einkommen verändert. Den vereinbarten Betrag überweist R+V ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit und ab diesem Zeitpunkt so lange, wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Die maximale Leistungsdauer beträgt 21 Monate. Während dieser Zeit läuft der Versicherungsvertrag weiter, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen. So sind auch künftige Phasen der Arbeitslosigkeit abgesichert. Read More
