Konsequenzen: Rechtstipps rund um Halloween „Süßer“ Spaß – ohne „saure“

Nicht nur in den USA ist Halloween eine beliebte Gelegenheit, um verkleidet als Hexe, Geist oder Skelett auf der Jagd nach Süßigkeiten von Haus zu Haus zu ziehen. Auch hierzulande ist das Fest am Abend vor Allerheiligen zum Brauch geworden. Dabei gehören Streiche ebenso fest zum Programm wie die Verkleidungen und das Klingeln in der Nachbarschaft. Der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Jürgen Renz von der Chemnitzer Kanzlei Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner erklärt anhand wichtiger Rechtsfragen, wie das spaßige Gruseltreiben für alle Beteiligten ohne Konsequenzen bleibt. Die Androhung von „Saurem“ kann zur Nötigung werden
„Süßes, sonst gibt’s Saures!“ – mit diesem Schlachtruf ziehen Kinder und Jugendliche an Halloween von Tür zu Tür und fordern Naschereien, weil sie den Bewohnern ansonsten Streiche spielen. „Womit gedroht wird, will aber gut überlegt sein. Read More
Rechtsschutzversicherung Kleingedrucktes im Handyvertrag

Das Kleingedruckte in Verträgen zu lesen, ist mühsam und unbequem. Die Buchstaben sind winzig, der Text ist häufig lang und schwer zu verstehen. Dabei kann es ganz schön teuer werden, wenn dem Nutzer die vertraglichen Bedingungen nicht bekannt sind – gerade bei Mobilfunkverträgen. Worauf Handynutzer achten sollten und welche Rechte sie haben, erklärt der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Andreas Maase von der Kanzlei Dr. Mayer & Kollegen in Ellwangen.
Das Kleingedruckte im Vertrag ist lesenswert
Der eigentliche Mobilfunkvertrag ist oft recht kurz und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teilweise liegen sie dem Mobilfunkvertrag nicht einmal bei, weil sie auf der Internetseite des Anbieters zu finden sind. „Nur wenige Handynutzer machen sich die Mühe und lesen die AGB. Erst wenn eine hohe Rechnung ins Haus flattert, setzen sie sich mit den vertraglichen Bedingungen für ihr Handy oder Smartphone auseinander“, erklärt ROLAND-Partneranwalt Maase. Stellt der Handynutzer mit Erschrecken fest, dass er den Vertrag so gar nicht abschließen wollte, muss es aber noch nicht zu spät sein: Vor Gericht stellen sich viele AGB als unwirksam heraus. „Am besten ist es jedoch, seinen Vertrag zu kennen, so lassen sich böse Überraschungen vermeiden“, rät der Rechtsanwalt. Read More

