Konsequenzen: Rechtstipps rund um Halloween „Süßer“ Spaß – ohne „saure“

Nicht nur in den USA ist Halloween eine beliebte Gelegenheit, um verkleidet als Hexe, Geist oder Skelett auf der Jagd nach Süßigkeiten von Haus zu Haus zu ziehen. Auch hierzulande ist das Fest am Abend vor Allerheiligen zum Brauch geworden. Dabei gehören Streiche ebenso fest zum Programm wie die Verkleidungen und das Klingeln in der Nachbarschaft. Der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Jürgen Renz von der Chemnitzer Kanzlei Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner erklärt anhand wichtiger Rechtsfragen, wie das spaßige Gruseltreiben für alle Beteiligten ohne Konsequenzen bleibt. Die Androhung von „Saurem“ kann zur Nötigung werden
„Süßes, sonst gibt’s Saures!“ – mit diesem Schlachtruf ziehen Kinder und Jugendliche an Halloween von Tür zu Tür und fordern Naschereien, weil sie den Bewohnern ansonsten Streiche spielen. „Womit gedroht wird, will aber gut überlegt sein. Read More
