Alles zum Rentenpaket 2014 – ARAG Experten erläutern die Neuregelung des Renteneintrittsalters

Zum 1. Juli treten die beschlossenen Änderungen im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), besser bekannt als „Rentenpaket“ in Kraft. Langjährig Versicherte können dann unter Umständen schon mit 63 Jahren ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Was das genau bedeutet, wie es für alle anderen aussieht und was sich sonst noch ändert, haben die ARAG Experten für Sie zusammengefasst.
Was bisher galt:
Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, konnte früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen, als diejenigen, die kürzere Beitragszeiten aufweisen. Nach der derzeitigen Regelung liegt diese Grenze bei 65 Jahren, ab 1. Juli soll sie nun auf 63 Jahre sinken. Die notwendigen 45 Beitragsjahre können dabei nicht nur durch Zeiten erreicht werden, in denen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde. Auch freiwillig Versicherte können mit 63 in Rente gehen, sofern sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben. Angerechnet werden außerdem ein Wehr- oder Zivildienst, Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Read More
