Wer nicht kehrt, muss zahlen – Haftpflichtversicherung

Ob es wirklich schon am frühen Morgen sein muss, bleibt zu diskutieren, aber die herbstlichen Laubbläser sind keine Schikane für Langschläfer, sondern gehen nur ihrer Pflicht nach: Der Hauseigentümer ist in beinahe allen Gemeinden verpflichtet, regelmäßig Laub zu fegen. Denn nasses Laub kann zur Gefahr werden, wenn Fußgänger darauf ausrutschen. Eine Haftpflichtversicherung kann hier entlasten.
Nasses Laub kann zu fahrlässiger Körperverletzung führen
Kommt ein Passant durch glitschiges Laub auf dem Grundstück zu Schaden, kann im schlimmsten Fall der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung im Raum stehen. Hohe Behandlungskosten und Schmerzensgeldforderungen sind die Folge. Am Ende können Hauseigentümer dafür haftbar gemacht werden. Jörg Kranz, Leiter Privatkunden der Gothaer Allgemeinen Versicherung, rät: „Der Inhaber eines selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhauses kann sich einfach schützen, weil die meisten Privat-Haftpflichtversicherungen den entsprechenden Versicherungsschutz bieten. Eigentümer, die ihre Häuser nicht selbst nutzen, sollten sich hingegen mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftlicht absichern.“ Read More
