Rechtsschutzversicherung Kleingedrucktes im Handyvertrag

Das Kleingedruckte in Verträgen zu lesen, ist mühsam und unbequem. Die Buchstaben sind winzig, der Text ist häufig lang und schwer zu verstehen. Dabei kann es ganz schön teuer werden, wenn dem Nutzer die vertraglichen Bedingungen nicht bekannt sind – gerade bei Mobilfunkverträgen. Worauf Handynutzer achten sollten und welche Rechte sie haben, erklärt der Partneranwalt der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Andreas Maase von der Kanzlei Dr. Mayer & Kollegen in Ellwangen.
Das Kleingedruckte im Vertrag ist lesenswert
Der eigentliche Mobilfunkvertrag ist oft recht kurz und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Teilweise liegen sie dem Mobilfunkvertrag nicht einmal bei, weil sie auf der Internetseite des Anbieters zu finden sind. „Nur wenige Handynutzer machen sich die Mühe und lesen die AGB. Erst wenn eine hohe Rechnung ins Haus flattert, setzen sie sich mit den vertraglichen Bedingungen für ihr Handy oder Smartphone auseinander“, erklärt ROLAND-Partneranwalt Maase. Stellt der Handynutzer mit Erschrecken fest, dass er den Vertrag so gar nicht abschließen wollte, muss es aber noch nicht zu spät sein: Vor Gericht stellen sich viele AGB als unwirksam heraus. „Am besten ist es jedoch, seinen Vertrag zu kennen, so lassen sich böse Überraschungen vermeiden“, rät der Rechtsanwalt. Read More
