Die wichtigsten Irrtümer zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Thema Berufsunfähigkeit wirkt oftmals für komplex und undurchsichtig gehalten. Die Gothaer & unabhängiger Versicherungsmakler Berliner Assekuranz möchten über die wichtigsten Irrtümer zum Thema Berufsunfähigkeit aufklären:
Irrtum 1: Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt der Staat.
Die Sozialversicherung zahlt lediglich eine halbe Erwerbsminderungsrente, die ca. 14 – 17% des letzten Bruttogehaltes entspricht. Anspruch darauf hat, wer noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält ca. 30 – 35%. Wer sechs oder mehr Stunden täglich in einem beliebigen Beruf, tätig sein kann, bekommt keine staatliche Unterstützung. Diese Aufforderung, einen zumutbaren Beruf auszuüben, der nichts mit dem bisherigen Werdegang und Betätigungsfeld zu tun haben muss, nennt sich abstrakte Verweisung. Im Gegensatz zu dem Staat verzichtet die Gothaer auf die abstrakte Verweisung. Read More

