Streik am Flughafen – das steht Passagieren zu

Ausnahmezustand: Ab morgen streikt an zahlreichen deutschen Flughäfen das Bodenpersonal. Auch Piloten von Lufthansa und Germanwings drohen seit letzter Woche mit Streik. Das Chaos an den Flughäfen ist vorprogrammiert. Passagiere brauchen nun viel Geduld – und die wichtigsten rechtlichen Hinweise. Der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Kai Solmecke aus der Siegburger Kanzlei Solmecke Rechtsanwälte gibt hilfreiche juristische Tipps für Fluggäste.
Ausharren in der Wartehalle – Anspruch auf Verpflegung, Telefonate und Co.
Wer streikbedingt am Flughafen strandet, hat Rechte: Verzögert sich der Flug um mindestens zwei Stunden, ist die Airline verpflichtet, den Wartenden Mahlzeiten und Getränke anzubieten. Außerdem muss sie den Passagieren unentgeltlich zwei Telefonate oder das Senden von zwei Faxen oder E-Mails ermöglichen. „Gegebenenfalls dürfen sich Reisende sogar auf Kosten der Fluggesellschaft in einem Hotel einquartieren lassen“, erklärt Rechtsanwalt Kai Solmecke. Entscheidend ist hier die Flugstrecke: „Bei einer Distanz bis 1.500 Kilometer muss die Fluggesellschaft die genannten Services anbieten, wenn der Flug mindestens zwei Stunden verspätet ist. Liegt das Reiseziel bis zu 3.500 Kilometer entfernt, gilt diese Regel ab drei, und bei weiteren Strecken ab vier Stunden Verspätung.“ Diese Regelungen gelten allerdings nur für Flüge, dessen Start- oder Zielflughäfen innerhalb der EU liegen, und für EU-Airlines. Read More
