Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz aus. Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere in allen Sparten: Wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Demnach sind auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen nicht versichert.
Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen.
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die Versicherungsgesellschaft die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“).
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt, und endet zum vereinbarten Ablauftermin.
Unser unabhängiger Versicherungsmakler steht Ihnen persönlich zur Seite und hilft Ihnen, sofort und unkompliziert.
Ob Sie eine Versicherung online mit den Vergleichsrechnern oder persönlich mit unserem unabhängigen Versicherungsmakler abgeschlossen haben spielt bei der Schadensmeldung keine Rolle.
Beachten Sie bitte: Die Schadensmeldung muss unverzüglich gemacht werden, warten Sie damit nicht! Wenn nötig, informieren Sie bitte unverzüglich auch die Polizei über das Geschehen.
Auf wünsch können Sie unten bereits Ihren Schaden an uns Voranmelden, wir fordern unverzüglich die Formulare für Sie an.