Ab heute Mittag wird es turbulent, denn laut Prognosen des Deutschen Wetterdienstes wird “Xaver” dann vor der deutschen Nordseeküste erwartet, gegen Mittag fegt er vermutlich über Sylt und die anderen friesischen Inseln und wird auch Schleswig-Holstein erreichen. Später zieht er dann nach Hamburg und weiter ins Hinterland und zur Ostseeküste. Bereits Windgeschwindigkeiten von 75 Stundenkilometern können große Äste aufwirbeln oder Bäume umstürzen lassen – besonders bei vorgeschädigten, kranken oder schlecht verwurzelten Bäumen. Diese können nicht nur Häuser und Autos beschädigen, sondern auch Menschen verletzen. Passiert so etwas auf dem eigenen Grundstück, muss der Eigentümer nachweisen, dass er der so genannten, gesetzlich verankerten Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Andernfalls kann er für Schäden haftbar sein.
“Bei einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht kann die Privathaftpflicht- oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Schaden einspringen“, erklärt Jörg Kranz, Leiter Produktmanagement Sach, Haftpflicht und Unfall der Gothaer. „Wenn etwa ein Baum auf die Straße fällt und einen Autounfall auslöst, kann der Schaden im fünfstelligen Bereich und höher liegen. Dann braucht der Grundstückseigentümer oder Mieter des Grundstücks eine umfangreiche Deckung.“
Tipps zur Vorbeugung
Zum Schutz vor Personen- und Sachschäden müssen kranke Bäume behandelt und notfalls gefällt werden. Bei Sturm gefährdet sind auch alleinstehende und besonders hochgewachsene Bäume. Vor und nach schweren Unwettern sollte außerdem geprüft werden, ob die Bäume gut verwurzelt sind und lose, ausladende oder morsche Äste entfernt und die Bäume außerdem vorsorglich zurückgeschnitten werden.
Welche Versicherung schützt?
- Grundsätzlich bietet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Schutz, wenn Inhaber von Immobilien ihre Verkehrssicherungspflichten verletzen und dadurch Dritte einen Schaden erleiden.
- Versicherungsschutz kann auch über eine Privathaftpflichtversicherung bestehen. Sie schützt gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aus den sogenannten „Gefahren des täglichen Lebens“, zu denen auch die Arbeit im Garten und das Bepflanzen von Balkons oder Dachterrassen zählen. Je nach Deckungsumfang erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht nur auf die Nutzung der eigenen Wohnung, sondern auch auf weitere Immobilien wie beispielsweise das Ferienhaus.
- Mit einer Wohngebäudeversicherung können sowohl Schäden am eigenen Haus durch einen bei Unwetter umstürzenden Baum, als auch die daraus resultierenden Folgeschäden abgedeckt werden. Zerstört der Baum etwa das Dachfenster und dringt in Folge dessen Regenwasser ins Haus ein, das wiederum das Parkett beschädigt, so werden sowohl das Fenster als auch der Parkettschaden übernommen. Auch die Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume können eingeschlossen werden.
- Die Hausratversicherung tritt für Gegenstände in der versicherten Wohnung ein, wenn sie durch Sturm oder Hagel unmittelbar beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen. Aber auch eine mittelbare Schädigung ist versichert, wenn beispielsweise durch einen Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen fallen.
Wird das eigene Auto beschädigt, kann die Teilkaskoversicherung den Schaden übernehmen. Voraussetzung: Ein Sturm von mindestens Windstärke 8 verursacht unmittelbare Schäden am versicherten Fahrzeug. Einen weitergehenden, von der Windstärke unabhängigen Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung.
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Valentin Peter
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