Das Thema Berufsunfähigkeit wirkt oftmals für komplex und undurchsichtig gehalten. Die Gothaer & unabhängiger Versicherungsmakler Berliner Assekuranz möchten über die wichtigsten Irrtümer zum Thema Berufsunfähigkeit aufklären:
Irrtum 1: Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt der Staat.
Die Sozialversicherung zahlt lediglich eine halbe Erwerbsminderungsrente, die ca. 14 – 17% des letzten Bruttogehaltes entspricht. Anspruch darauf hat, wer noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält ca. 30 – 35%. Wer sechs oder mehr Stunden täglich in einem beliebigen Beruf, tätig sein kann, bekommt keine staatliche Unterstützung. Diese Aufforderung, einen zumutbaren Beruf auszuüben, der nichts mit dem bisherigen Werdegang und Betätigungsfeld zu tun haben muss, nennt sich abstrakte Verweisung. Im Gegensatz zu dem Staat verzichtet die Gothaer auf die abstrakte Verweisung.
Die Gothaer auf Safari durch den BU-Dschungel
· Die wichtigsten Irrtümer zur Berufsunfähigkeit
· Staatliche Zahlungen reichen nicht aus
· Häufigste BU-Ursache ist psychischer Natur
Irrtum 2: Eine Berufsunfähigkeit trifft sowieso niemanden mit einem Schreibtischjob.
Heutzutage ist jeder vierte Arbeitnehmer von Berufsunfähigkeit (dauerhaft oder zeitweise) betroffen. Dabei steigen die Fälle von psychischen Erkrankungen stetig. Über 40% der Fälle sind heute bereits psychisch bedingt und führen somit auch bei Bürotätigkeiten zu einer Berufsunfähigkeit.
Irrtum 3: Die Krankenkasse zahlt auch im Falle einer Berufsunfähigkeit Krankengeld.
Bei längerer Krankheit, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen das Gehalt. Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Zahlungen in Höhe von höchstens 90% des Nettoarbeitsentgelts. Dieses wird allerdings nur für 72 Wochen gezahlt, ab dann greift die staatliche Erwerbsminderungsrente. Allerdings entspricht diese nur ca. 30 % des letzten Bruttogehalts und reicht somit nicht zur Finanzierung des gewohnten Lebensstandards aus.
Irrtum 4: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn man nie mehr arbeiten kann.
Die meisten Ausfälle der Arbeitskraft sind zeitweise. Dauert die Berufsunfähigkeit länger als sechs Monate, zahlt die abgeschlossene Versicherung für den Zeitraum, in dem die BU vorliegt – auch wenn diese zeitlich begrenzt sein sollte.
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Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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