Allianz will schnelle Regulierung der Schäden / Was Kunden beitragen können, damit der Prozess reibungslos läuft / Kostenfreier Schadendirektruf ist rund um die Uhr besetzt.
Schlamm im Wohnzimmer, Wasser im Keller, der Putz bröckelt von den Wänden und die Polstermöbel sind völlig aufgequollen: Wenn die Flut abklingt und evakuierte Bewohner zurück in ihre Häuser dürfen, wird das Ausmaß der Verwüstung für die Betroffenen der Hochwasserkatastrophe erst so richtig sichtbar. Das große Aufräumen beginnt. Doch bevor die kaputten Möbel auf dem Sperrmüll landen, gilt es, den Schaden für die Versicherung zu dokumentieren.
Was tun nach einem Schadenfall?
Schnell, aber nicht übereilt handeln ist jetzt die Devise:
- Markieren Sie die erreichten Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden, zum Beispiel durch Fotos.
- Halten Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich.
- Bevor Sie elektrische Geräte wieder in Gang setzen, sollten Sie diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr besteht oder die Geräte beschädigt werden können.
- Teilen Sie ihrer Versicherung Verluste und voraussichtliche Kosten mit. Nutzen Sie dafür entweder den Schadendirektruf, oder wenden Sie sich an Ihren zuständigen Vertreter. Außerdem sollten Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache entsorgen.
Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Die Allianz rät Betroffenen, schnellstmöglich ihren Versicherungsvertreter zu informieren. Zusätzlich hat die Allianz rund um die Uhr die kostenlose Rufnummer 00800.11 22 33 44 geschaltet.
Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:
- Versicherungsnummer
- was ist beschädigt und in welchem Umfang?
- eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
- ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
- Telefonnummer für Rückfragen
Wichtig bei Kfz-Schäden:
Sollte das Kraftfahrzeug überflutet worden sein, helfen folgende Hinweise:
- Lassen Sie das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen, indem Sie die Türen und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.
- Entfernen Sie lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge. Trocknen Sie diese an der Luft. Unternehmen Sie keine Trocknungsversuche im Auto, etwa mit einem Fön. Das ist gefährlich. Bauen Sie die Innenverkleidung nicht aus, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.
- Starten Sie auf gar keinen Fall den Motor eines überschwemmten Fahrzeugs.
- Lassen Sie die Batterie von einem Fachmann abklemmen.
Welche Versicherung zahlt?
Die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude wie beispielsweise die Gebäudetrocknung oder Instandsetzung des Mauerwerks übernimmt eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Elementardeckung. Diese muss vom Kunden zusätzlich abgeschlossen worden sein. In den meisten Regionen Deutschlands ist dies kein Problem.
Die Elementar-Zusatzdeckung in der Hausratversicherung kommt für das beschädigte oder zerstörte Wohnungsinventar auf. Sollte durch Starkregen das Grundstück überflutet werden, das Wasser unter der Eingangstür durchlaufen und die Garderobe, den Wohnzimmerschrank oder das Sofa beschädigen, ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Mobiliars.
Läuft ein Fluss über das Ufer und setzt das eigene Auto unter Wasser, tritt die Kaskoversicherung ein. Der Schadensfreiheitsrabatt wird hierbei nicht belastet.
Sie haben Fragen ober benötigen Hilfe? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
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- Kundenberatung
Telefon: | 030 – 609 895 11-2 |
Telefax: | 030 – 609 895 11-5 |
Mobil: | 0176 – 4701 2410 |
E-Mail: | valentin.peter@berliner-assekuranz.de |
(C) Allianz
Michael Schmitt
Allianz Deutschland AG
Telefon 089.3800-90461
Valentin Peter
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