Mit bis zu 100 Kilometer Geschwindigkeit fegen die ersten Orkanböen in Deutschland. In den bergigen Regionen wird von den Wetterexperten Orkanböen bis zu einer Windstärke von 11 erwartet.
Ein Versicherungsfall? Wie gehen Sie richtig vor? Die ersten Tipps erhalten Sie in diesem Artikel sowie bei den unabhängigen Versicherungsmakler Berliner Assekuranz per E-Mal anfrage@berliner-assekuranz.de sowie telefonisch unter 030 609 895 110.
Begutachten Sie Ihre unmittelbare Umgebung sowie Ihr Haus. Sind die Fenster vom Haus sowie die Balkontüren in Ordnung. Nicht zur vernachlässigen ist die Blitzschutzanlage, diese sollte fest angebracht sein. Bei starkem Wind können Äste und Bäume brechen und die Regenrinnen verstopfen sowie lockern. Auch wenn es um eine „Kleinigkeit“ wie eine Regenrinne handelt, sollte diese nicht vernachlässigt werden. Hier kann ein enormer Schaden entstehen.
Bei einem entstandenen Schaden ist das Bedürfnis groß alles in Ordnung zu Bringen. Hier sollten Sie an Ihre Obliegenheiten als Versicherungsnehmer denken. Sollten die Pflichten, als Versicherungsnehmer, verletzt werden so kann es bei der späteren Regulierung des Schadends zur Schwierigkeiten führen.
Halten Sie die entstandenen Schäden gering wie möglich
Konkret bedeutet dies in einem Schadensfall folgendes:
Abgedecktes Dach oder zerstörte Scheiben sollten provisorisch abgedichtet werden (gute Wohngebäudeversicherungen zahlen auch für provisorische Maßnahmen). Mit dem abdichten schützen Sie sich von einem Folgeschaden. Sollten bei einem Fahrzeug eine Scheibe zu Bruch gehen, sollten Sie auch hier die kaputte Stelle abdichten.
Schadenmeldung
Ist der Umstand unter Kontrolle und die provisorischen Maßnahmen wurden erledigt, so sollten Sie nun den entstandenen Schaden dokumentieren. Wichtig zu den beschädigten Gegenständen/Sachen: entsorgen Sie diese nicht! Der Versicherer wird eventuell die Gegenstände als Schadensnachweis benötigen.
Folgende Punkte sind bei einer Schadenmeldung hilfreich:
Was wurde beschädigt und in welchem Umfang
Schadenshöhe schätzen und immer angeben
Fotografien vom Schaden erstellen (hilft bei einer schnellere Bearbeitung beim Versicherer)
Damit Sie die Schadenmeldung beim Versicherer melden können, benötigen Sie Ihre Versicherungsscheinnummer. Diese finden Sie auf dem Versicherungsschein oder auf der letzten Rechnung
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Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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