Ob „Alaaf“ oder „Helau“, „Karneval“, „Fasching“ oder „Fasnacht“ – das närrische Treiben hält ab dem Donnerstag wieder Einzug in vielen Regionen. Besonders in den Karnevalshochburgen ist niemand vor der guten Laune der Narren sicher.
Wird aber der Spaß zum Übermut, sind Unfälle oder Verluste vorprogrammiert. Am häufigsten kippt die Stimmung bei beschädigten Autos oder gestohlenen Jacken und Taschen. Auch alkoholbedingte Stürze, an zerbrochenem Glas zugezogene Schnittverletzungen, Handgreiflichkeiten oder Brandunfälle in überfüllten Bars können das Karnevalsvergnügen trüben. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Eine private Unfallversicherung schützt auch an Karneval und sichert bei Invalidität finanzielle Entschädigungen zu. Diese richten sich nach der Schwere des Unfalls und seinen langfristigen Folgen. · Erhöhte Unfallgefahr bei Umzügen und Partys
· Veranstalter-Haftpflicht schützt Zuschauer beim Karnevalsumzug
· Karneval im Büro: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nur beim offiziellen Teil
Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kleidung beschädigt, hilft eine Haftpflicht-Versicherung. „Wenn der Versicherte unvorsichtig, also leicht oder grob fahrlässig handelte, gleicht sie die Forderungen des Geschädigten aus“, so Konrad Göbel, Haftpflichtexperte der Gothaer.
Für Veranstalter von Fasnachtsumzügen Haftpflichtversicherung obligatorisch
Wenn „D’r Zoch kütt“, sind die Jecken durch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters geschützt. Ob die in die Menge geworfenen „Kamelle“ einzelne Zuschauer verletzen oder gar Personenschäden durch die Festwägen entstehen – ohne eine Veranstalter-Haftpflicht zur Abdeckung solcher Schäden, darf kein Zug starten. Denn auch wenn die Organisation und Sicherheitsvorkehrungen noch so gut geplant sind, den bösen Zufall kann niemand ganz ausschließen.
Rundum sorglos auf die Betriebsfeier mit einer privaten Unfallversicherung
Doch nicht nur in den Straßen, sondern auch in den Betrieben wird gefeiert. Viele Arbeitgeber laden ihre Mitarbeiter zu Faschingsfeiern ein, um neben der gemeinsamen Arbeit auch zusammen Spaß zu haben. „Passiert auf der Feier, auf dem Weg dorthin oder nach Hause ein Unfall, so haftet der gesetzliche Unfall-Versicherungsschutz des Unternehmens. Aufgepasst werden muss allerdings, wenn die Feier „ungeordnet“ endet, also zum Beispiel noch in kleinen Grüppchen privat weitergezogen wird. Dann erlischt der Versicherungsschutz – auch auf dem Heimweg.“ stellt Ralf Mertke klar, Unfallexperte der Gothaer. Sorglos feiern können die Jecken deshalb nur mit einem zusätzlichen privaten Unfallversicherungsschutz. Dieser gilt nämlich uneingeschränkt und sichert die Feiernden an jedem närrischen Ort ab.
Sie benötigen ein Angebot für eine Privathaftpflicht Versicherung der Gothaer? Unser Versicherungsmakler aus Berlin Herr Valentin Peter steht Ihnen gern zur Verfügung. Deutschlandweite Beratung per Telefon oder über das Internet. So erreichen Sie uns:
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Valentin Peter
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