Paare in Partnerschaften bzw. in eheähnlichen Verhältnissen können sich einige Versicherungen teilen. Doch bei welchen Versicherungen ist es sinnvoll und wo bringt es eine Ersparniss?
Mittlerweile gibt es viele Familienmodelle, ein oder mehrere Kinder, Stiefkinder oder Adoptivkinder. Bei allen Familienmodellen gibt es eine Gemeinsamkeit. Beim Einzug in die gemeinsame Wohnung kann gespart werden. Bei den meisten Versicherungen spielt es keine Rolle mehr, ob man verheiratet ist oder eine Lebenspartnerschaft eingetragen hat. Einige Versicherungen lassen sich zusammenlegen, sofern man einen gemeinsam Haushalt hat. Hierzu zählt u.a. Hausratversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und Reiseversicherungen.
Schutz für Familien/Partnerschaften mit oder ohne Kinder in der Privathaftpflicht
Eine gemeinsame Versicherung kann Sparpotenzial bieten. Zusammenzug ist ein guter Zeitpunkt die bestehenden Versicherungen/Tarife anzuschauen. Die Versicherungsgesellschaften unterscheiden immer zwischen Single-, Familien-, sowie Paare mit und ohne Kinder Tarifen. Singleverträge/Singletarife sind im Beitrag günstiger, versichern aber meistens nur eine Person (neue Tarife versichern auch Singles mit Kindern). Bei einem Familientarif dagegen kann man u.a. Kinder, Lebenspartner, Eltern in pflege versichern (je nach Tarif).
Stolpersteine in der Privathaftpflichtversicherung
Lassen Sie sich bei Ihrem Partner in der entsprechenden Familientarif/Partnertarif eintragen. Erst nach Bestätigung sind Sie versichert.
Es lauert ein potenziell teurer Stolperstein in der Haftpflichtversicherung. Anders als bei verheirateten, haben Partner mit einer gemeinsamen Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz für Personenschäden untereinander. Damit aber die Privathaftpflicht regulieren kann, wird eine spezielle Klausel benötigt. Hier wären dann die Regressansprüche von u.a. Krankenversicherungen, Sozialversicherungsträgern, sowie Arbeitgebern mitversichert. Sollte diese Klausel nicht im Versicherungsschein bzw. in den Bedingungen stehen, kann es in einem Ernstfall teuer werden.
Gemeinsame Wohnung & der Hausrat
Aus zwei Hausräten wird die erste gemeinsame Wohnung. Hier wird aus zwei Hausratversicherungen eine. Die ältere Versicherung bleibt bestehen und bei der jüngeren hat man ein Sonderkündigungsrecht. Nicht vergessen! Die Versicherungssumme sollte angepasst werden, sonst besteht die Gefahr einer Unterversicherung.
Was tun nach einer Trennung
Kommt es zu einer Trennung gilt das Gleiche wie beim Zusammenzug. Schauen Sie sich die Verträge an. Kinder vorhanden? Wo werden die Kinder wohnen. Hier sollte dann der Familientarif verbleiben oder eine Umstellung auf Singletarif mit Kindern (sofern der Tarif es erlaubt). Der andere wechselt in eine eigenen Singletarif.
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Valentin Peter
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