Trotz Kameraüberwachung und Sicherheitsdienst kann man ein Opfer eines Diebstahls im Parkhaus werden. Wer haftet in dem Fall? Welche Versicherung zahlt den entstandenen Schaden? Wir klären auf!
Auch wenn eine Überwachungskamera im Parkhaus vorhanden ist, wird trotzdem geklaut. Fahrzeuge, Fahrzeugteile oder der Inhalt. Oft wird vom Betreiber die Haftung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für Diebstahl und Sachbeschädigung ausgeschlossen. Im Schadenfall muss hier die eigene Versicherung einspringen (sofern eine vorhanden ist).
Wird das ganze Fahrzeug oder nur ein Teil vom Fahrzeug geklaut, so springt die Teilkaskoversicherung ein (beachten Sie auch hier die Versicherungsbedingungen, ein Ausschluss kann möglich sein). Fest montierte Gegenstände (Radio, Navi etc.) sind auch über die Teilkasko abgesichert (beachten Sie auch hier die Versicherungsbedingungen, ein Ausschluss kann möglich sein).
Was kostet eine gute Hausratversicherung? Berechnen Sie bequem alles Online hier (LINK) Sie haben Fragen? Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen unter 030 609 89 511 0
Lose Gegenstände die im Auto “rumliegen” sieht es anders aus. Hat man eine gute Hausratversicherung so ist in der ein Zusatzbaustein “Außenversicherung” vorhanden. So gibt es hier die Möglichkeit einer Zahlung (beachten Sie bitte hier die Voraussetzungen sowie die Bedingungen). Öffentliche Parkhäuser sind oft ein Sonderfall. Lässt man die Gegenstände im Auto liegen, handelt man in der Regel grob fahrlässig. Hier kann der Versicherer den Schaden ablehnen oder wegen der Fahrlässigkeit kürzen. Hat man für die Elektrogeräte wie z.B.: Laptop, Fotoapparat etc. eine Elektronikversicherung abgeschlossen, so kann auch hier einen Ersatz geben.
Sie sind sich nicht sicher ob Ihre Teilkasko-, Hausrat- oder Elektronikversicherung im Schadenfall zahlt? Fragen Sie uns wir erstellen Ihnen gern eine Analyse.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als freier Versicherungsmakler gern zur Verfügung.
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
- Allgemeine Fragen
- Angebotserstellung
- Kundenberatung
Telefon: | 030 – 609 895 11-0 |
Telefax: | 030 – 609 895 11-5 |
Mobil: | 0176 – 4701 2410 |
E-Mail: | valentin.peter@berliner-assekuranz.de |
Valentin Peter
Neueste Artikel von Valentin Peter (alle ansehen)
- Schadenfreiheitsrabatt aus der Ukraine - 18. September 2024
- Betriebsferien: Entspannung und Neustart für unser Team - 24. Juli 2024
- Schützen Sie Ihren Besitz: Die Vorteile einer Hausratversicherung - 14. März 2024
- Überführungskennzeichen ab sofort bei Berliner Assekuranz Makler - 13. März 2024
- Die neue Saison steht vor der Tür - 26. Januar 2024