Saisonkennzeichen für Motorrad oder Auto ist das wirklich interessant? Ist es günstig? Wie verhält sich der Schadenfreiheitsrabatt? Welche Vorteile Saisonkennzeichen haben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Mit Saisonkennzeichen sparen Sie Zeit und Geld. Sie lassen Ihr Fahrzeug z. B. März bis Oktober zu, so steht oben eine 3 und unten eine 10. Nur für diesen Zeitraum (März bis Oktober) zahlen Sie KFZ-Steuer sowie Versicherungsbeiträge. Sie müssen nach im November Ihr Fahrzeug (Motorrad oder Auto) abmelden und im März erneut anmelden. Der Versicherungsschutz erlischt nicht, die Versicherung geht in eine Ruheversicherung. Haben Sie eine Teil- oder Vollkasko so geht es auch in eine Ruheversicherung. Somit haben Sie weiter Versicherungsschutz in der KFZ-Haftpflicht, Teilkasko sowie Vollkasko (in der Teil- sowie Vollkaskoversicherung nur wenn es vereinbart ist).
In der Teil- sowie Vollkasko in der Ruheversicherung müssen Sie einiges beachten. Folgendes steht z.B.: bei der Alten Leipziger (Stand 2016):
Umfang der Ruheversicherung
H 1.4 Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz.
Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Kfz-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
H 1.5 Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen) nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten auch nicht gebrauchen. Verletzen Sie Ihre Pflichten, sind wir unter den Voraussetzungen nach D 2 leistungsfrei.
Somit besteht hier eine Teil-/Vollkasko (sofern vereinbart) aber einige Punkte müssen Sie beachten. Sonst wird der Versicherer die Leistungen verweigern.
Punkt 1: Abstellen in Einzel- oder Sammelgarage
Punkt 2: umfriedeten Abstellplatz
Auch weitere Punkte außerhalb der Saison müssen in der KFZ-Haftpflicht beachtet werden. In der sogenannten Ruhepasse darf Ihr Fahrzeug nicht auf der Straße fahren oder bewegt werden. Es muss wie oben beschrieben in einem Einstellraum oder Abstellplatz stehen.
Auch nicht zu vernachlässigen ist der Schadenfreiheitsrabatt. Unsere Empfehlung an unsere Mandanten: Versicheren Sie Ihr Saisonfahrzeug mindestens sechs Monate. Sie profitieren im nächsten Versicherungsjahr mit einem besseren Schadenfreiheitsrabatt (%). Sollte die Saisonanmeldung unter sechs Monaten fallen, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt nicht verbessert.
Sie haben Fragen zu Ihrer KFZ Versicherung? Oder möchten wissen ob Ihre bestehende KFZ-Versicherung eine Teil- oder Vollkasko hat? Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen, oder erstellen neue Angebote/Vergleiche.
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
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Valentin Peter
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