Oft hört man in der Presse das ein Riestervertrag (Riester-Rente) sich nicht lohnt. In diesen Artikel nennen wir Ihnen die Zulagenförderungen in 2018 und die Fakten.
Durch eine Änderung verändert sich die Grundzulagen in 2018:
- Grundzulage: 175,00 Euro pro Person
- Kinderzulage: 185,00 Euro pro Kind welches vor 01.01.2008 geboren ist
- Kinderzulage: 300,00 Euro pro Kind welches ab 01.01.2008 geboren ist
Für Berufseinsteiger gibt es einen sogenannten “Berufseinsteiger-Bonus”. Junge Menschen (bis 25 Jahre) die Ihren ersten Riestervertrag (Riester-Rente) abschließen erhalten eine einmalige zusätzliche Grundzulage in Höhe von 200,00 Euro.
Die Kinderzulage steht dem Elternteil zu, demgegenüber das Kindergeld festgesetzt ist. Bei Verheirateten ist es grundsätzlich die Mutter. Sind die Eltern verheiratet und nicht dauernd getrennt lebend, kann auch der Vater mit Zustimmung der Mutter die Kinderzulage erhalten.
Sie brauchen eine Beratung zu einem Riestervertrag (Riester-Rente)? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns hier (LINK) Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen unter 030 609 89 5110
Ändert sich im Laufe des Beitragsjahres die Kindergeldberechtigung, steht die Kinderzulage demjenigen zu, für den im ersten Anspruchszeitraum im Kalenderjahr das Kindergeld festgesetzt war. Der Antrag kann für ein abgelaufenes Beitragsjahr nicht zurückgenommen werden.
Oft kommt die Frage ob die Zulagen jährlich neu zu beantragen sind. Sofern wir den Vertrag vermitteln stellen wir bei der Versicherungsgesellschaft (sofern vorhanden) einen “Dauerzulagenantrag”. Mit dem Antrag wird der Versicherer bevollmächtigt die Zulagen jedes Jahr zu beantragen. Trotz des Antrages sollte man jährlich Vertragsverhältnis auf Aktualität überprüfen (Heirat, Geburt eines Kindes usw.).
Bei folgenden Berufsgruppen gibt es eine Ausnahme und das sollte beachtet werden:
- Beamte müssen direkt nach Antragsstellung eine Einwilligungserklärung bei Ihrer Besoldungsstelle unterzeichnen, mit der Sie diese bevollmächtigen, die Einkünfte an die ZfA zu übermitteln. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrer Besoldungsstelle.
- Landwirte können einen Dauerzulagenantrag stellen, müssen uns aber jedes Jahr mit dem Formular „Übersicht Ihrer uns bekannten persönlichen Daten“ das Einkommen des vorletzten Jahres mitteilen. Das Formular liegt den jährlichen Informationsunterlagen bei und wird Anfang jeden Jahres von uns verschickt.
Die Zulagen werden in der Regel im Mai des Folgejahres von der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) überwiesen. Durch die jährliche Information werden die Zulagen mit einer Bescheinigung nach §92 EStG durch den Versicherer bestätigt.
Damit der Riestervertrag die volle Zulage bekommt, sollten 4% vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Eine Beispielrechnung:
Familie (verheiratet), zwei Kinder (1 Kind vor 1/2008 und 1 Kind nach 1/2008 geboren), Versicherungsnehmer ist die Mutter
- Sozialversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen: 40.000 Euro
- Erforderlicher Mindestbeitrag: 40.000 Euro X 4% = 1.600 Euro
- Abzüglich Zulagenanspruch (175,00+185,00+300,00)= 660,00 Euro
- Mindesteigenbeitrag pro Jahr 940,00 Euro
Somit muss die Ehefrau bei dem Riestervertrag 940,00 Euro im Jahr bzw. 78,33 Euro im Monat einzahlen damit die komplette Förderung in Höhe von 660,00 Euro überwiesen wird. Werden die 4% vom Sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen nicht eingehalten, wird die Förderung prozentual gekürzt.
Die Beiträge und die Zulagen können bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben bis zu 2.100 € jährlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob der Sonderausgabenabzug oder die Zulage für den Berechtigten günstiger ist (= Günstigerprüfung).
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen als freier Versicherungsmakler gern zur Verfügung.
Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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