Die Barmenia Leistungsgarantie, der Ausgleich des Kfz-Rabattverlustes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Kfz, ein Versicherungsschutz bei Betankungsschäden bei geliehenen oder gemieteten Kfz oder die Mitversicherung volljähriger, verheirateter Kinder, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben: Die Barmenia hat ihre Privathaftpflichtversicherung in allen drei Varianten – dem “Premium-Schutz”, dem “Top-Schutz” und dem “Basis-Schutz” – umfassend überarbeitet: Die neuen Tarife warten mit deutlich verbesserten Versicherungsbedingungen und spürbar leistungsstärkeren Schutz auf. Dank Innovationsklausel profitieren zudem Bestandskunden von kostenlosen Verbesserungen im Vertrag.
Fehler können teuer werden. Ein Fahrrad, das in die Schaufensterscheibe kippt, das Meissner-Porzellan, das plötzlich in Scherben liegt. Werden Menschen in Mitleidenschaft gezogen, drohen Schadenersatzforderungen, die schnell mehrere zehntausend oder sogar hunderttausende Euro erreichen können. Aus diesem Grund gehört eine sehr gute Privathaftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Policen. Die Barmenia Versicherungen haben ihre Privathaftpflichtversicherung jetzt deutlich verbessert.
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Lückenloser Versicherungsschutz mit de Barmenia-Leistungs-Garantie
Zu den Neuerungen beim Barmenia Privathaftpflicht “Premium-Schutz” zählt die Barmenia-Leistungs-Garantie: Dabei garantiert die Barmenia für einen Schaden, der über die eigenen Bedingungen nicht versichert ist, auch dann zu leisten, wenn irgendein anderer Versicherer in Deutschland leisten würde, mit wenigen Ausnahmen. Mit dieser Leistung sind Kunden und Vermittler auf der sicheren Seite, denn Kunden haben immer einen lückenlosen Versicherungsschutz und Vermittler müssen sich um das Thema Beratungsverschulden wegen eines nicht ausreichenden Versicherungsschutzes keine Gedanken machen.
Weitere Premium-Leistungen sind beispielsweise die Erweiterungen bei mitversicherten Personen, auf alle – auch verheiratete – Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Geschwister, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, die Mitversicherung der Kinder auch während einer Zweit- und Drittausbildung, der Ausgleich des Kfz-Rabattes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Kfz, die Übernahme von Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Kfz oder die Übernahme von Schäden, die an den Kfz unbeteiligter Dritter beim Be- und Entladen verursacht werden.
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Verbesserungen des PHV-Top- und Basisschutzes
Ein umfassendes “Facelifting” erhielt zudem der “Top-Schutz”, der in der Zeitschrift Finanztest im Dezember 2014 die Note 1,1 (“sehr gut”) erhalten hatte: So gab es eine Erweiterung des Einschlusses von Schäden durch deliktunfähige Kinder auch auf deliktunfähige Erwachsene. Mitversichert ist zudem der Gebrauch von Kitesportgeräten – einschließlich Kitebuggys – mit einer Leinenlänge von bis zu 30 Metern sowie von Strand-, Land- und Eisseglern. Angehoben wurde die Versicherungssumme für Mietsachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und –häusern – von 5.000 auf nunmehr 10.000 Euro. Zudem entfällt künftig die Selbstbeteiligung für Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen.
Aufgewertet wurden zudem auch die Leistungen des “Basis-Schutzes”: So wurden die Pauschal-Versicherungssumme wurde von drei auf fünf Millionen Euro erhöht. Zudem ist auch dort der Forderungsausfallschutzes ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro mit eingeschlossen. Schäden, die deliktunfähige Kinder und Erwachsene verursacht haben, sind bis 3.000 Euro mitversichert – die Selbstbeteiligung liegt hierbei bei 150 Euro.
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