
Jeder hat das Recht auf eine Betriebsrente. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Bietet der Arbeitgeber keine der oben genannten Formen einer zusätzlichen Rentenversicherung an, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)? Das BRSG ist am 01.06.2017 durch den Bundestag beschlossen worden und tritt im Grundsatz am 01.01.2018 in Kraft. Dieses sogenannte Artikelgesetz ist die dritte große Reform des Betriebsrentenrechts innerhalb der letzten 40 Jahre. Zentraler Inhalt des BRSG ist die Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Besondere Schwerpunkte, um das Ziel zu erreichen, sind nachfolgende Maßnahmenpakete: Weiterlesen