
Vergleichen Sie jetzt die Preise und Leistungen der Rechtsschutzversicherung und sparen Sie Jahr für Jahr wertvolle Beiträge
„O’zapft is“ – wenn ab dem 19. September in München das Bier wieder in Strömen fließt, zieht es über sechs Millionen Menschen zum größten Volksfest der Welt. Klar, dass es hier auch einige Anlässe für rechtliche Streitigkeiten gibt. Felix Beer, ROLAND-Partneranwalt aus der Kanzlei Besold, Schreiner, Wilde, gibt hilfreiche Tipps für einen entspannten Wiesn-Besuch.
Tisch reserviert – und dann doch storniert!
Die meisten Wiesn-Besucher sind froh, wenn sie überhaupt einen Tisch im begehrten Bierzelt ergattern konnten. Doch manchmal kommt es eben vor, dass man kurzfristig absagen muss. Kann es in diesem Fall passieren, dass man für den nicht genutzten Tisch trotzdem zahlen muss? „Welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben, dass die Reservierung nicht wahrgenommen wird, ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zeltwirte“, erklärt Rechtsanwalt Felix Beer. „Hier ist zu beachten, dass die Zeltwirte in der Regel eine Reservierung erst verbindlich annehmen werden, wenn der Kunde eine Anzahlung geleistet hat. Inwiefern eine Stornierung möglich ist, muss mit den Wirten vereinbart werden. Erscheint jemand trotz Reservierung nicht und sagt auch nicht ab, hat der Wirt einen Anspruch auf Erstattung seines entgangenen Gewinns.“ Weiterlesen