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Seit heute ist es offiziell: Kronprinzessin Victoria von Schweden hat ihr zweites Kind geboren und die Freude ist riesengroß. Selbstredend, dass der Nachwuchs als Mitglied der Königsfamilie gut abgesichert ist. Aber wie steht es um den deutschen Nachwuchs? Welche Versicherungen sind wirklich wichtig? Gothaer Experten beantworten die wichtigsten Fragen:
Wann muss ich meine Krankenversicherungen über den Familienzuwachs informieren?
Weil die Gesundheit des Kindes am wichtigsten ist, hat der Gesetzgeber bestimmt, dass Babys in Deutschland grundsätzlich über die Eltern mitversichert sind. Arztkosten für Untersuchungen oder Behandlungen von Kinderkrankheiten werden von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. „Während die gesetzliche Versicherung direkt nach der Geburt über den Zuwachs lediglich informiert werden muss, muss der Sprössling bei der privaten Versicherung angemeldet werden. Dies kann bis zu zwei Monate nach der Geburt geschehen, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert ist. Das Kind genießt dann denselben Versicherungsschutz wie Mama oder Papa.“, erklärt Emanuel Issagholian, Gothaer Experte für die Krankenversicherung. Mit einer privaten Kranken-Ergänzungsversicherung können aber auch gesetzlich versicherte Kinder „königlich“ abgesichert werden. Auch hier sind die Kleinen dann ebenso umfassend versichert wie ihre Eltern. Versichert sind dann je nach Tarif beispielsweise die Anwendung von Naturheilverfahren durch Ärzte oder Chefarztbehandlung im Falle eines Krankenhausaufenthalts. Weiterlesen