Vorsorge durch Rechtsschutzversicherung: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt“, wusste schon Friedrich Schiller zu berichten. Doch es ist beileibe nicht nur unser häusliches Umfeld, das die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen in Deutschland immer weiter ansteigen lässt. Reichlich Konfliktpotenzial ergibt sich gleichfalls im Beruf und im Verkehr, durch Schäden aller Art, im Krankheitsfall oder zunehmend auch in Zusammenhang mit dem Internet. Alles in allem kommen so hierzulande jährlich mehr als drei Millionen Klagen bzw. Gerichtsverfahren zustande.
Um für den juristischen Fall der Fälle vorzusorgen, verfügen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bislang rund 21 Millionen Bundesbürger über eine Rechtsschutzversicherung. Für diese Kunden gaben die deutschen Versicherungsunternehmen im Jahr 2011 mehr als 2,3 Milliarden Euro aus, unter anderem für Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten.
Experten gehen davon aus, dass sich in Zukunft noch mehr Menschen durch Rechtsschutzverträge absichern werden. Denn ab 1. Juli 2013 wird der Versuch, sein Recht zu bekommen, in Deutschland absehbar teurer. Dafür sorgt das so genannte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz,das zu diesem Termin in Kraft treten soll. Damit will der Gesetzgeber die Kosten für Anwälte, Notare und Gerichtsverfahren neu strukturieren und verständlicher gestalten. Für den Rechtsuchenden bedeutet das neue Gesetz unter dem Strich jedoch vor allem eines: im Streitfall neue bzw. höhere Gebühren. Schlecht für diejenigen, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, die für die Kosten eines Rechtsstreits gerade steht.
„Es ist zu befürchten, dass die steigenden Gebühren künftig nicht wenige Bundesbürger davon abhalten werden, ihr Recht zu suchen“, warnt Michael Vieregge von den Concordia Versicherungen in Hannover. Deshalb werde eine passende Rechtsschutzversicherung noch wichtiger als bisher schon. „Dabei sollten die Kunden ihren jeweiligen persönlichen Bedarf gemeinsam mit ihrem Versicherer abklären“, empfiehlt Michael Vieregge.
Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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