Wer flüchtet denkt bestimmt nicht als erstes an seinen Versicherungsschutz. Wer Geflüchtete aufnimmt übernimmt Verantwortung. Die Versicherungssituation muss grundsätzlich je Geflüchteten geklärt werden. Bis zur Klärung wollen wir unsere Mitglieder unterstützen, die sich für Geflüchtete einsetzen. Nehmen Kunden der NV-Versicherungen Flüchtende im eigenen Haushalt sowie in bis zu zwei weiteren eigenen Wohneinheiten auf oder stellen ihnen kostenlos Wohnraum zu Verfügung, sind die Geflüchteten inkl. ihrer Kinder und Hunde bei den NV-Versicherungen beitragsfrei im Rahmen der bestehenden Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Was heißt das genau?
- Flüchtende und deren Kinder sind im Rahmen der Vorsorgeversicherung im bestehenden Vertrag beitragsfrei mitversichert, egal ob der bestehende Vertrag als Single- oder Familienpolice besteht.
- Sachschäden, die die Geflüchteten versehentlich am Eigentum des Versicherungsnehmers verursachen sind ebenfalls beitragsfrei bis 5.000 EUR mitversichert.
- Schäden, die von Hunden der Geflüchteten verursacht werden, sind ebenfalls im Rahmen der Vorsorgeversicherung im bestehenden Vertrag beitragsfrei mitversichert
Gültigkeit und Voraussetzungen Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft der Geflüchteten (unabhängig von Nationalität und Fluchtland) in der Wohnung des Versicherungsnehmers innerhalb Deutschland im Rahmen der Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Mindestens aber für eine Dauer von drei Monaten. Der Versicherungsschutz gilt subsidiär zu einer eventuell bestehenden Privathaftpflicht der geflüchteten Personen oder einer kommunalen Deckung einer Stadt, Gemeinde oder eines Landkreises. Bescheinigung Für die Aufnahme in einer Schule/Kita wird meistens eine Bestätigung benötigt, dass Versicherungsschutz in der PHV besteht. Diese erhalten Sie über unseren Kundenservice.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie weitere Informationen wünschen!
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
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Valentin Peter
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