KÖLN. Wenn wieder mal die Gewitter durchs Land ziehen, dann machen sich die meisten Menschen um ihr Hab und Gut wenig Sorgen. Denn “Blitz” ist in der Hausratversicherung schließlich mitversichert. Ein schwerer Schlag droht möglicherweise aber noch später, wenn nach dem Gewitter zum Beispiel der Fernseher defekt ist: Ein “Überspannungsschaden” kann zu ziemlichen Spannungen zwischen Kunden und Versicherer führen.
In der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung zählt der Blitzeinschlag zu den versicherten Risiken – so wie zum Beispiel Feuer, Sturm oder Hagel. Deshalb sind grundsätzlich alle Schäden abgedeckt, sei es durch unmittelbaren Blitzschlag oder Folgen des Blitzeinschlages in versicherte oder nicht versicherte Sachen, also auch die sogenannten Überspannungsschäden. “In den meisten Fällen führt ein Blitzeinschlag in der Umgebung von Freileitungen zu einer erhöhten Spannung in dem hauseigenen Stromnetz und kann so Geräte wie Fernseher, Heizungssteuerung Waschmaschinen oder Computer erheblich beschädigen”, sagt Martina Susenberger von der Gothaer Versicherung in Köln.
Wenn etwas passiert, wird es teuer
Solche Schäden sind nach einem Gewitter sogar sehr viel häufiger zu registrieren als durch direkten Blitzschlag. Die meisten Versicherer haben in ihren Bedingungen allerdings speziell dieses Risiko ausgeschlossen, den Deckungsumfang eingeschränkt oder die Erstattungspflicht begrenzt. Denn die Kosten sind angesichts von immer mehr Elektronik im Haushalt erheblich, wenn etwas passiert. Laut einer älteren Studie der Fachhochschule Aachen im Auftrag des Versicherungsverbandes GDV wurden im Jahr 2006 immerhin 240 Millionen Euro für Überspannungsschäden gezahlt.
Was sollte der Kunde tun, damit er nach einem Gewitter nicht vom Donner gerührt ist? Zunächst sollte geprüft werden, ob der Vertrag überhaupt Überspannungsschäden abdeckt oder entsprechende Zusatzklauseln bestehen. In neueren Verträgen ist das meist der Fall – dann allerdings mit Höchstgrenzen, und zwar oft fünf oder zehn Prozent der Versicherungssumme.
Im zweiten Schritt sollte geklärt werden, ob die Entschädigungshöchstgrenze ausreicht. Ein Beispiel: Bei 50.000 Euro Versicherungssumme und fünf Prozent Entschädigungshöchstgrenze würden maximal 2.500 Euro für Reparatur oder Neukauf gezahlt. ind mehrere teure Elektro-Geräte im Haushalt, wie zum Beispiel Fernseher oder Laptops, kann dieser Schutz zu gering sein (maßgeblich sind immer die Neupreise). Mit zwei Fernsehern sowie einem Laptop oder Tablet ist das Limit möglicherweise schon überschritten. Gegen Prämienzuschlag lässt sich die Entschädigungshöchstgrenze erhöhen. Dann ist auch für den High-Tech-Haushalt gut vorgesorgt.
Von Andreas Kunze
Valentin Peter
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