Flexible Renten-Police – Klassische Rentenversicherung: Altersvorsorge mit Fokus auf Sicherheit.
Die Flexible Renten-Police eignet sich ganz besonders für sicherheitsorientierte Kunden: denn die durch die Continentale gestützte Garantie und die attraktive Gesamtverzinsung machen sie zu einem idealen Grundstein für die private Altersvorsorge.
Für ein hohes Maß an Sicherheit: Garantiezins
Kunden können während der gesamten Laufzeit auf den garantierten Rechnungszins bauen. Für die im Beitrag enthaltenen Sparanteile garantiert die Continentale Lebensversicherung AG einen Rechnungszins von jährlich 1,75 Prozent.
Für eine attraktive Rendite: Überschussbeteiligung
Darüber hinaus kommen Ihre Kunden in den Genuss der Überschussbeteiligung. Diese wird jedes Jahr neu festgesetzt und jährlich dem Vertrag gutgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt ist sie zum Rentenbeginn garantiert.
Für eine sichere Zukunft: Lebenslange Rente
Die Leistung der Flexiblen Renten-Police besteht in der Zahlung einer lebenslangen Rente, die sich aus einem Garantie- und Überschussteil zusammensetzt. Damit erhält Ihr Kunde langfristige Planungssicherheit für seine Altersvorsorge, denn die Rente fließt – garantiert.
Anstelle der vereinbarten Rentenzahlungen kann auch eine einmalige Kapitalabfindung gewählt werden.
Highlights vor Rentenbeginn
Garantiezins plus hohe Überschussbeteiligung
- Garantierte Verzinsung von 1,75 % Rechnungszins.
- Seit Jahren attraktive laufende Verzinsung.
- Wahlweise Bonusrente oder Verzinsliche Ansammlung.
Flexible Beitragszahlung
NEU: Recht auf Erhöhungen zu den ursprünglich vereinbarten Rechnungsgrundlagen im bestehenden Versicherungsvertrag, das gilt für Sonderzahlungen + Nachversicherung und auch für die neue Möglichkeit der Erhöhung des laufenden Beitrags.
- Laufende – auch abgekürzte – Beitragszahlung bereits ab 10 EUR.
- Sonderzahlungen (2x jährlich bereits ab 500 EUR).
- Einmalbeiträge (bereits ab 1.000 EUR).
- Wachstumsplan zum Erhalt der Kaufkraft.
- Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten, z.B. Beitragsfreistellung bis zu 3 Jahren mit Risikozwischenversicherung auch für BUZ/EUZ.
Hinterbliebenen-Schutz vor Rentenbeginn
- Beitragsrückgewähr (BR):
Bei Tod der versicherten Person werden alle gezahlten Beiträge – ohne evtl. Beiträge für eine BUZ, EUZ oder vereinbarte Risikozuschläge – ausgezahlt.
- Lebenspartnerrente (LP) von bis zu 100 % der Altersrente:
An den Lebenspartner wird bei Tod der versicherten Person die vereinbarte lebenslange LP-Rente gezahlt.
Berufs-/Erwerbsunfähigkeits-Absicherung
- Einschluss der BUZ-/EUZ-Beitragsbefreiung und -Rente möglich, z.B. BU-Vorsorge Premium mit regelmäßig weit überdurchschnittlicher Benotung von unabhängigen Gutachtern und Rating-Agenturen.
- Option Beitragsdynamik: Garantierte Steigerung der Beiträge zur Hauptversicherung während der BU/EU.
- Option Leistungsdynamik: Garantierte jährliche Steigerung der BUZ-/ EUZ-Rente während der BU/EU; Steigerungssatz zwischen 0,1 und 3 % möglich.
Highlights ab Rentenbeginn
Hohe garantierte Rente plus Gewinnrente
- Lebenslange garantierte Rentenzahlung mit im Marktvergleich hohen garantierten Leistungen.
- Steigerung der garantierten Rente um jährlich 1 % möglich.
- Gewinnrente mit wahlweise folgenden Überschuss-Systemen: steigende, flexible, teildynamische oder fallende Gewinnrente.
Flexibler Rentenbeginn
- Flexible Abrufphase ab dem vollendeten 60. Lebensjahr, frühestens nach dem fünften Versicherungsjahr, auch bei Einmalbeitrag und abgekürzter Beitragszahlung.
Aufschubzeit zusätzlich zur Abrufphase: Möglichkeit zum beitragsfreien Hinausschieben des Rentenbeginns bis Alter 85.
- Aufgeschobene oder – bei Einmalbeitrag – sofort beginnende Rentenzahlung möglich.
- Wahlmöglichkeit bis kurz vor Rentenbeginn zwischen garantierter lebenslanger Rente und einmaliger Kapitalabfindung.
NEU: die Cash-Option, d.h. Kapitalauszahlung auch nach Rentenbeginn möglich
Hinterbliebenen-Schutz nach Rentenbeginn
- Kapitalrückgewähr (KR) für das, abzüglich bereits gezahlter Renten, vorhandene Kapital:
Nicht abgezogen werden Rentenzahlungen aufgrund der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn und aufgrund einer vereinbarten garantierten Rentensteigerung.
- Rentengarantiezeit (RG) von 5 bis max. 20 Jahren ab Rentenbeginn:
Festlegung der Laufzeit erst zum Rentenbeginn notwendig.
- Lebenspartnerrente (LP) von bis zu 100 % der Altersrente:
Bei Tod der versicherten Person während der Rentengarantiezeit beginnt die lebenslange LP-Rente nach Ablauf dieser Garantiezeit.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot. https://www.berliner-assekuranz.de/privatbereich/private_altersvorsorge/
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Valentin Peter
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