Wer kenn es nicht, eine Immobilie ist schnell gekauft. Der erste Schnee kommt vom Himmel und die ersten Pflichten entstehen für die Bauherren, Hauseigentümer und eventuell auch für Mieter. Die Gehwege um das Grundstück müssen verkehrssicher gehalten werden. Versäumt man seine Pflichten (Winterdienst), muss man bei einem Unfall mit Schadenersatzforderungen rechnen. Mit einer Versicherung können Sie sich gegen Schadenersatzforderungen schützen.
Als Vermieter können Sie einen Winterdienst beauftragen oder über einen Mietvertrag die pflichten auf die Mieter übertragen. Als Eigentümer sind Sie in der Pflicht alles zu Kontrollieren sowie zu überwachen. Bauherren und Hausbesitzer sind verpflichtet, das Grundstück sowie die Gehwege (angrenzende) verkehrssicher zu halten. Entfernung von Schnee sowie Glatteis gehört auch dazu, z.B.: Streugut bei Glatteis.
Generell gilt zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr Streu sowie Räumflicht. Alle Gehwege müssen vor dem Grundstück von Eis und Schnee befreit werden. Folgendes muss beachtet werden! Es müssen zwei Menschen aneinander vorbeigehen. Sollte der Immobilienbesitzer/Grundstückbesitzer mal verhindert sein, so muss eine geeignete Vertretung organisiert werden oder ein Winterdienst.
Wer seine Pflichten nicht beachtet muss mit Konsequenzen rechnen. Bei einem Unfall können hohe Schadenersatzforderungen auf den Besitzer kommen. Diese können u.a. wie folgt aussehen: Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Behandlungskosten. Sollte der geschädigte nicht mehr arbeiten können, so muss unter Umständen eine lebenslange Rente gezahlt werden. Eigenheimbewohner können sich mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen. Sollte es zu einem Unfall/Schaden kommen, so prüft eine Haftpflichtversicherung ob die Ansprüche berechtigt sind.
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Sie sind Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung und diese wird vermietet? Dann wird ein besonderer Versicherungsschutz für Vermieter benötigt.
Die Pflichten können auf den Mieter oder auf einen Winterdienst (gewerblich) übertragen werden. Dennoch kann der Vermieter bei einem Schaden haften. In einigen Fällen kann hier die Privathaftpflichtversicherung nicht in Anspruch genommen werden. Viele Privathaftpflichtversicherungen sichern nur die selbstbewohnte (ohne Vermietung) Immobilen ab. Am besten schützt man sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtist wichtig, muss aber nicht teuer sein! Berechnen Sie bei uns wie immer zu 100% ONLIN: https://www.berliner-assekuranz.de/privatbereich/hausgrundbesitzerhaft/ auch bei einem ONLINE-Abschluss erhalten Sie immer eine persönliche Betreuung.
Wie auch bei der Privathaftpflichtversicherung prüft der Versicherer die Schadenersatzforderungen. Sollten diese berechtigt sein, so übernimmt der Versicherer die Zahlung. Beachtet werden sollte eine ausreichende Deckung (Versicherungssumme). Eine Mindestdeckung sollte bei 5 Millionen Euro liegen.
Wer zahlt bei einem Schneedruck
In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist ein Baustein vorhanden: „Elementarversicherung“. Dieser Baustein kann den Immobilienbesitzer beim einen Schadenfall durch sogenannten „Schneedruck“ schützen.
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Valentin Peter
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