Flattert die Kündigung des Arbeitgebers ins Haus, ist eines klar: Das Geld wird knapp in nächster Zeit. Denn das staatliche Arbeitslosengeld kürzt die Monatsbezüge auf rund zwei Drittel des letzten Nettoeinkommens. Doch nun gibt es Geld obendrauf: mit der neuen ArbeitslosenschutzPolice von der R+V Versicherung.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung stockt R+V das Arbeitslosengeld mit einer monatlichen Zahlung auf. Zwischen 100 und 1.000 Euro im Monat kann diese Summe betragen – jedoch maximal bis zur Höhe des bisherigen Nettogehalts. Die genaue Höhe der Zahlungen wählt der Kunde bei Vertragsabschluss aus, kann sie aber auch später noch anpassen, wenn sich sein Einkommen verändert. Den vereinbarten Betrag überweist R+V ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit und ab diesem Zeitpunkt so lange, wie der Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Die maximale Leistungsdauer beträgt 21 Monate. Während dieser Zeit läuft der Versicherungsvertrag weiter, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen. So sind auch künftige Phasen der Arbeitslosigkeit abgesichert.
“Zwei Drittel aller arbeitsgeberseitigen Kündigungen sind betriebsbedingt. Der Arbeitnehmer kann hier wenig Einfluss nehmen – aber er kann vorsorgen”, erklärt Rudolf Servatius, bei R+V verantwortlich für die ArbeitslosenschutzPolice. Ein Preisbeispiel: Wer bei Arbeitslosigkeit monatlich 300 Euro zusätzlich bekommen möchte, den kostet die R+V-ArbeitslosenschutzPolice 15,59 Euro brutto pro Monat. Jeweils zehn Prozent Nachlass erhalten Kunden, die eine R+V-PrivatPolice abgeschlossen haben oder wenn sie sich für einen Drei-Jahres-Vertrag entscheiden.
Das neue Produkt richtet sich an alle Arbeitnehmer, die zwischen 18 und 60 Jahre alt sind, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und mindestens 1.000 Euro netto monatlich verdienen. Nicht versichern können sich Selbstständige, Saisonarbeiter und Auszubildende.
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Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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