Die Vorfreude steigt: Am 12. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Brasilien. Ganz Deutschland hängt Spielpläne auf, stellt Bier kalt und holt die Fußball-Deko aus dem Keller. Doch wo darf ich Flaggen und Co. eigentlich aufhängen? Kann ich selbst zum großen „Public Viewing“ einladen? Und was, wenn die grölende Meute vor dem Fernseher die Nachbarn stört? Die wichtigsten Rechtsfragen rund um die WM beantwortet der Partneranwalt von ROLAND Rechtsschutz Axel Knieps aus der Frankfurter Kanzlei Knieps.
Tipp 1: Schwarz-Rot-Gold im Großformat – wo darf die WM-Deko hängen?
Eingefleischte Fans würden wohl am liebsten das ganze Haus mit den bunten Fahnen einwickeln. Doch manchmal ist weniger mehr – gerade wenn die Fußball-Narren zur Miete wohnen. „In der eigenen Wohnung, an den Fenstern und am Balkon darf der Mieter schalten und walten, wie er möchte, solange er nicht die Funktion der Wohnung nachhaltig beeinträchtigt“, erklärt Rechtsanwalt Axel Knieps. Wer aber die Flagge an der Hauswand anbringen möchte, sollte erst mit dem Vermieter und den Nachbarn sprechen. „Verdeckt zum Beispiel eine Fahne das Fenster der anderen Bewohner, können diese verlangen, dass die Deko wieder verschwindet.“ Wer vorher freundlich nachfragt, darf dann sicherlich Flagge zeigen – auch im Großformat.
Tipp 2: „Public Viewing“ – wer darf ein öffentliches „Rudelgucken“ veranstalten?
Gemeinsam macht’s am meisten Spaß. Pünktlich zum Anstoß versammeln sich wieder Scharen von Fußball-Fans auf den Plätzen der Großstädte, um die deutsche – oder eine andere – Mannschaft anzufeuern. Doch wer darf so ein „Rudelgucken“ eigentlich ausrichten? „Fans, die ein „Public Viewing“ auf einem öffentlichen Platz veranstalten möchten, müssen eine größere Versammlung vorher von der Stadt genehmigen lassen“, so Rechtsanwalt Knieps. Grundsätzlich rät der Anwalt aber vom selbst organisierten „Public Viewing“ ab. „Der Veranstalter ist für die Sicherheit der Besucher verantwortlich. In einem Wohngebiet könnten sich außerdem die Anwohner gestört fühlen. Wird darauf keine Rücksicht genommen, muss der Ausrichter auch dafür geradestehen.“ Für ein entspanntes Spiel sollte man sich also lieber einem offiziellen „Rudelgucken“ anschließen.
Tipp 3: Auto-Korso – worauf sollten Fans achten?
Finale! Finale! – Wenn das kein Grund für einen ausgelassenen Auto-Korso ist! Doch auch beim Ausnahmezustand während der WM müssen sich Autofahrer an die Regeln halten. „Die Straßenverkehrsordnung gilt während der Weltmeisterschaft natürlich weiterhin uneingeschränkt“, betont der ROLAND-Partneranwalt. Das heißt auch, dass sich alle Mitfahrer anschnallen müssen und dass der Fahrer nüchtern bleiben muss. Und auch extremes Hupen gilt rein rechtlich als Straftat. „Man sollte vor allem darauf achten, dass man keine anderen Verkehrsteilnehmer oder die Anwohner stört oder sogar gefährdet.“ Eines darf beim Auto-Korso natürlich nicht fehlen: Fähnchen am Fenster, „Fanflosse“ auf dem Dach oder eine große Fahne über der Motorhaube. Hier sind der Vielfalt keine Grenzen gesetzt – zumindest beinahe. „Der Autoschmuck darf zum Beispiel nicht das Kennzeichen verdecken oder dem Fahrer die Sicht nehmen.“
Tipp 4: Fan-Gesang und Jubel-Schreie – was gilt als Ruhestörung?
Kurz vor dem Abpfiff fällt das erlösende 1 : 0 – da kann es auf den Straßen und in den Wohnzimmern schon mal lauter werden. Freude bei den Fußball-Fans, Ärgernis für den Rest. „In Mietshäusern müssen alle Mieter Rücksicht auf die Hausordnung nehmen“, erklärt der Rechtsexperte. Ab einer bestimmten Uhrzeit sollte man also trotz Euphorie die Lautstärke etwas drosseln. „Gegen einen kurzen Tor-Jubel wird aber sicherlich kein Nachbar etwas haben.“ Schwieriger wird es bei Massenveranstaltungen: Grölende Fans auf den Meilen können ein echtes Lärmproblem werden. „Hier können sich Bewohner vorher an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden und diese bitten, die Fan-Meile zu verlagern oder sie zumindest möglichst anwohnerfreundlich zu gestalten.“ Wenn es draußen dennoch zu laut wird, hilft wohl nur noch eins: Mitfeiern!
Sie benötigen ein Angebot für eine Rechtsschutzversicherung? Unser unabhängiger Versicherungsmakler Valentin Peter aus Berlin steht Ihnen gern zur Verfügung. So erreichen Sie uns:
Hr. Valentin Peter
Inhaber / Versicherungsmakler
- Allgemeine Fragen
- Angebotserstellung
- Kundenberatung
Telefon: | 030 – 609 895 11-0 |
Telefax: | 030 – 609 895 11-5 |
Mobil: | 0176 – 4701 2410 |
E-Mail: | valentin.peter@berliner-assekuranz.de |
Pressekontakt & (C):
Marcus Acker
Stellvertretender Pressesprecher
Teamleiter Kommunikation
Deutz-Kalker Straße 46
D-50679 Köln
Tel.: 0221 8277-1490
Fax: 0221 8277-17-1490
E-Mail: marcus.acker@roland-rechtsschutz.de
Valentin Peter
Neueste Artikel von Valentin Peter (alle ansehen)
- Schadenfreiheitsrabatt aus der Ukraine - 18. September 2024
- Betriebsferien: Entspannung und Neustart für unser Team - 24. Juli 2024
- Schützen Sie Ihren Besitz: Die Vorteile einer Hausratversicherung - 14. März 2024
- Überführungskennzeichen ab sofort bei Berliner Assekuranz Makler - 13. März 2024
- Die neue Saison steht vor der Tür - 26. Januar 2024