Tierhalterhaftpflichtversicherung – Haftpflichtkasse Darmstadt

Tierhalterhaftpflicht Vergleich & Tierhaftpflicht - Tierhalterhaftpflicht

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Wussten Sie? Hundebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung).

Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag. Die Tierhalterhaftpflicht (Tierhalterhaftpflichtversicherung) ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe.

Jeder der sich einen Hund anschafft, sollte auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Auf dem Versicherungsmarkt gibt es sehr viele Tarife. Welche Leistungen sollte eine Tierhalterhaftpflicht haben?

In diesem Artikel beschreiben wir den Lieblingstarif unserer Kunden. Die Haftpflichtkasse Darmstadt mit dem Tarif Tierhalter-Haftpflicht PLUS (Tierhalterhaftpflichtversicherung) Hund.

Folgende Leistungen beinhaltet der Tarif Tierhalter-Haftpflicht-Plus (Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen).

1) AHB Stand AHB = (Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung) sind wie gesetzliche Vorschriften auszulegen. Angegeben ist der hinterlegte Stand des Dokumentes. Jahr 2014
2) Ausschlüsse Welche Gefahren werden vom Versicherer ausgeschlossen. Bei einer Hundehalter-Haftpflicht, sind Kampfhunde meistens vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Keine Ausschlüsse
3) Bedingungsupdate Gelten prämienneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch auch für bestehende Verträge? Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der VN und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
4) Besonderheiten Besonderheiten eines Tarifs Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT versichert alle Hunderassen ohne Einschränkung und ohne Mehrbeitrag. Mitversichert ist die gleichartige gesetzl. Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häusl. Gemeinschaft lebenden Personen. Eingeschlossen sind – Haftpflichtansprüche der Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer. – übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungs-, Sozialhilfe-, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentl. und privaten Arbeitgebern wegen Personenschäden. – die gesetzl. Haftpflicht aus der privaten Nutzung der versicherten Tiere zu therapeutischen Zwecken. Für den mitversicherten Ehegatten des Versicherungsnehmer oder den eingetragenen Lebenspartner und/oder unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmer bzw. des eingetragenen Lebenspartners besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmer bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Wird der nächste Beitrag durch eine der vorgenannten Personen eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
5) Deckschäden Schäden durch ungewollte Deckung Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus gewolltem und ungewolltem Deckakt durch versicherte Tiere.
6) Deckungssumme Personenschäden Die Versicherungssumme bildet die Höchstgrenze der vom Versicherer je Schadensfall zu erbringenden Leistung. 5.000.000,00 Euro
7) Deckungssumme Sachschäden Die Versicherungssumme bildet die Höchstgrenze der vom Versicherer je Schadensfall zu erbringenden Leistung. 5.000.000,00 Euro
8) Deckungssumme Vermögensschäden Die Versicherungssumme bildet die Höchstgrenze der vom Versicherer je Schadensfall zu erbringenden Leistung. 5.000.000,00 Euro
9) Deckungssummen Pauschal Die meisten Versicherer bieten pauschale Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Einige Versicherer schließen auch Vermögensschäden mit in die Pauschale ein. Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
10) Figuranten Haftpflichtansprüche von Figuranten (Scheinverbrechern) wegen Körper- und Kleiderschäden werden bei den meisten Versicherern nicht abgedeckt. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche von Figuranten wegen Körper- und Kleiderschäden.
11) Flurschäden Beschädigung eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder seiner Früchte durch z. B. Ausbrechen eines Pferdes oder anlässlich des Weidebetriebes. Mitversichert sind Flurschäden.
12) Forderungsausfalldeckung Die Forderungsausfalldeckung ist Rettungsanker bei Schäden über einer bestimmten Euro-Summe, wenn der Schädiger nicht in der Lage ist zu bezahlen und keine Haftpflichtversicherung hat. Mitversichert ist die Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe.
13) Gewerblich / betriebliche Nutzung Eine gewerbliche oder betriebliche Nutzung der zu versichernden Tiere ist meistens nicht im Versicherungsschutz enthalten Nicht mitversichert. Die gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
14) Hunde- / Pferderennen Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Pferderennen, der Teilnahme an Hunderennen und Hunde-Schlittenrennen sowie aus dem Training hierzu. Mitversichert gelten Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen (auch Schlittenrennen), Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen (Training) hierzu.
15) Maximierung der Deckungssummen Maximierung der Deckungssummen innerhalb des Versicherungsjahres. unbegrenzte Max.
16) Mietsachschäden Durch das Tier hervorgerufene Schäden an gemieteten Objekten. Mitversichert bis 1.000.000 EUR.
17) Mietsachschäden an beweglichen Sachen Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Heimtextilien, Geschirr) in Ferienunterkünften (Ferienwohnung/-haus, Hotelzimmer, Schiffskabine, Schlafwagenabteil sowie fest installierter Wohnwagen und Campingcontainer). Die Höchstersatzleistung des Versicherers ist im Rahmen der in diesem Vertrag vereinbarten Versicherungssumme auf 10.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
18) Private Zucht- / -dressur (Zwinger) Zur Zucht bestimmte oder aus einer Zucht hervorgegange Nachkommen. Nicht mitversichert.
19) Schutz bei Verstoß gegen Halterpflichten Werden Schäden bei Verstoß gegen die Halterpflichten übernommen? Versicherungsschutz besteht dann z.B. wenn der Hundehalter der Leinenpflicht nicht nachkommt oder die Pferdekoppel schlecht gesichert ist. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb.
20) Selbstbeteiligung Vertraglich vereinbarte Summe, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt und die von der Schadenersatzsumme abgezogen wird. Eine Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bewirkt eine geringere Prämie. 125,00 Euro
21) Tarifstand Der Tarifstand gibt den hinterlegten Stand des Tarifes wieder. (01/2014)
22) Tierhüter Zumeist ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Hüters mitversichert, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist.
23) Turniere / Schauvorführungen Mitversichert/-bar sind die Teilnahme an Hunde-/Pferdeturnieren und Schauvorführungen sowie des Trainings hierzu. Mitversichert gelten Haftpflicht-Ansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen (auch Schlittenrennen), Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen (Training) hierzu.
24) Versicherungsschutz für Welpen / Fohlen in Monaten Besteht Versicherungsschutz für Welpen / Fohlen? Wenn ja, wie lange? (in Monaten). Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter von Welpen ab Geburt bis zum Ende des 1. Lebensjahres. Voraussetzung ist, dass sich die Welpen im Besitz des Versicherungsnehmers befinden.

Es gelten die Versicherungsbedingungen der Haftpflichtkasse Darmstadt. Diese können Sie hier runterladen.

1) Versicherungsbedingungen_PHV-0001_20131230

2) Tarifunterlagen Tierhalter-Haftpflichtversicherung_PHV-0004_20140101

3) Information zur Verwendung Ihrer Daten_A-0001_20140211

Dies sind einige Punkte aus dem Tarif. Eine kurze Zusammenfassung mit den Punkten (auf eine DIN-A4 Seite) finden Sie zum Download hier Deckungsvgl._aus_Antrag_THV_Hund.

Unsere Empfehlung z.B.: für einen Retriever (viele andere Rassen auch), mit einer Selbstbeteiligung von 125 Euro im Jahr.

 Der Jahresbeitrag liegt bei nur 39,87 Euro!

Wussten Sie, dass die Tierhalter-Haftpflichtversicherung, der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT sowohl für Hunde- als auch für Pferdehalter anbietet (Tierhalterhaftpflichtversicherung)?

Haben wir Ihr Interesse an  den Tarif Tierhalter-Haftpflicht PLUS (Tierhalterhaftpflichtversicherung) geweckt? Dann berechnen Sie sofort hier online Ihr Angebot. Oder Rufen Sie uns unter 030 609 895 110 an.

 

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