Der Spielplatz ist einer der ersten und beliebtesten Anlaufpunkte für kleine Kinder zum toben, raufen und spielen. Klettertürme, Seile, Schaukeln, Sandkästen und Tischtennisplatten stehen bei ihnen ganz hoch im Kurs. Leider macht dem Spaß immer öfter der Geldmangel der Gemeinden einen Strich durch die Rechnung, auch bei der Wartung der Spielplätze wird gespart. Nieten an Rutschen stehen ab, oder das Holz der Spielgeräte ist gesplittert. In der Folge steigt die Verletzungsgefahr.
Aber was passiert, wenn sich ein Kind beim Spielen schwer verletzt und es zu bleibenden Folgen kommt, die sogar zu einer späteren Erwerbsunfähigkeit führen? Wer kommt dafür auf? Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur in einem engen, abgesteckten Rahmen. Ralf Mertke, Unfallexperte der Gothaer Versicherung, klärt auf: “Solange sich die Kinder im Kindergarten oder in der Schule aufhalten oder sich auf dem direkten Hin- oder Rückweg befinden, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Der Unfall auf dem Spielplatz passiert aber normalerweise in der Freizeit. Schon der kleine Umweg über den Spielplatz fällt nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz”.
Die Eltern kommen also nicht umhin, über den Abschluss einer privaten Kinder-Unfallversicherung nachzudenken. Sie gilt das ganze Jahr – weltweit. Ihr Kern ist die Invaliditätsleistung. Maßgeblich dabei ist der Invaliditätsgrad. Er spiegelt die Schwere der Verletzungen wieder, orientiert sich an der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit des Kindes. Mit der daraus abgeleiteten Kapitalleistung lassen sich zumindest die finanziellen Folgen eines Unfalls auffangen.
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