Feuerwerk ist am 31.12 schön aber laut und gefährlich. Leichtsinnige Anwendung kann schnell zu einem Schaden führen. In diesem Artikel finden Sie einige hilfreiche Tipps wie Sie die Neujahrsfeier sicher überstehen.
In Berlin dürfen Sie am 31.12 ab 18:00 Uhr bis 01.01 bis 07:00 Uhr Ihr Feuerwerk zünden (weitere Information finden Sie auf der offiziellen Homepage von Berlin). Ab 18:00 Uhr kracht es und pfeift es in ganz Berlin und Deutschland, denn ohne Feuerwerk ist ein Silvesterabend nicht denkbar. Leider entstehen besonders an diesen zwei Tagen viele Verletzungen sowie teure Schäden. Mehrere tausende Einsätze führten die Feuerwehr, Polizei und die Rettungsdienste über den letzten Jahreswechsel bei uns in Berlin durch. Damit Sie keine Sorgen an den zwei Tagen haben, ist ein ausreichender Versicherungsschutz ratsam. Eine Haftpflicht-, Hausrat-, sowie eine Unfallversicherung sollten vorhanden sein.
Ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll?
Ein Gast zündet unbeabsichtigt einen Feuerwerkskörper im Zimmer, so kann es schnell zu einem Sach- oder sogar zu einem Personenschaden kommen. Hat der Gast eine Haftpflichtversicherung, so kommt diese i.d.R. für diesen Schaden auf. Besteht keine Haftpflichtversicherung, muss der Verursacher den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Auch das muss der Verursacher wissen „wird es vorsätzlich begangen“ so wird der Versicherer die Leistungen verweigern! Denn die Versicherung springt nur ein wenn der Schaden nicht vorsätzlich begangen wurden.
Warum eine Unfallversicherung?
Brandverletzungen oder dauerhafte bleibende Schäden können durch die Feuerwerkskörper verursacht werden. Hier greift die private Unfallversicherung Ihnen „unter die Arme“. Je nach Deckung (Versicherungsumfang) übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für Umbau von der Wohnung / Auto oder eventuelle Therapien oder Hilfsmittel werden beschaffen. Denn eine gesetzliche Krankenversicherung hat hier viele Versicherungslücken.
Sie haben ein eigenes Haus? Warum eine Wohngebäudeversicherung?
In der Nacht werden u.a. Raketen, Feuerwerksbatterien oder Kanonenschläger abgefeuert. Ein Querschläger kann hier einen Brand am Dachstuhl verursachen oder die fest installierte Markise wird durch eine Rakete beschädigt. Hier Würde die Wohngebäudeversicherung einspringen (einige Hausratversicherungen würden den Schaden an der beschädigten Markise übernehmen).
KFZ Versicherung (Teil- bzw. Ihre Vollkasko)
Wird Ihr Auto von mutwillig beschädigt und Sie können den verursache nicht ermitteln? So können Sie sich an Ihre KFZ-Versicherung wenden (sofern Sie eine Vollkaskoversicherung haben). Oder Ihre Scheibe wird beschädigt oder zerbrochen, hier wird Ihnen Ihre Teilkaskoversicherung helfen.
Sie kennen Ihren deckungsumfang der einzelnen Versicherung nicht oder haben keine der o.g. Versicherungen? Gerne hilft Ihnen das Team von der Berliner Assekuranz. Wie immer beraten wir deutschlandweit bequem am Telefon oder Internet. Selbstverständlich können Sie auch uns in der Streitstr. 15F in 13587 Berlin besuchen.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen und Ihrer Familie schöne und friedliche Feiertage
Ihr Berliner Assekuranz Team
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Hr. Valentin Peter
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Valentin Peter
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