Ein typisch deutscher Friedhof: Akkurate Kieswege, ordentlich angelegte Gräber und viel Ruhe. Niemand käme auf die Idee, dass sich dieses Bild in Zukunft ändern könnte. Dabei wird sich die Individualisierung der Gesellschaft in den kommenden Jahren auch auf den Friedhöfen widerspiegeln.
Den Wunsch nach Selbstbestimmung und Individualität bis zum Lebensende und darüber hinaus haben besonders junge Menschen. Je jünger die verstorbene Person ist, desto mehr steigt die Bereitschaft, sich von überlieferten Ritualen abzuwenden. Immer mehr Menschen haben die Vorstellung, dass die Beerdigung das eigene Leben widerspiegeln sollte. Für ältere Menschen hingegen steht besonders der Wunsch im Vordergrund, möglichst würdevoll aus dem Leben zu scheiden. So ergeben sich Fragen wie: Wie und an welchem Ort möchte ich bestattet werden? Welche Musik soll während der Trauerfeier gespielt werden? Kaltes Buffet oder Kaffe und Kuchen? Der Text auf dem Grab-/ Gedenkstein?
Bizarr? Zumindest ungewöhnlich. Denn die eigene Beerdigung zu planen, ist in Deutschland noch immer die Ausnahme. In den Niederlanden hingegen beschäftigt sich bereits jeder Dritte im Rahmen einer Sterbegeldversicherung mit dem eigenen Ableben.
Die Auseinandersetzung mit dem eignen Ableben kann für die Hinterbliebenen eine große Entlastung darstellen. Nicht zuletzt weil es Raum und Zeit für Trauer schafft. Ein Todesfall stellt für Angehörige einen Zustand dar, in dem organisatorische Entscheidungen sehr schwer fallen. Durch eine Sterbegeldversicherung kann die Situation des Todesfalls vereinfacht werden. Zum einen führt eine derartige Versicherung zur finanziellen Entlastung der Hinterbliebenen, weil sie Kosten für die Beisetzung und andere direkt mit dem Tod verbundene n Ausgaben abdeckt. Auch wird mit einer Sterbegeldversicherung insbesondere für den Fall, dass keine Angehörigen existieren, eine angemessene Beerdigung sichergestellt.
Die Bestattungskosten in Deutschland liegen im Schnitt bei 5.000 Euro. Seit 2004 ist das so genannte Sterbegeld nicht mehr länger Bestandteil des Leistungskataloges gesetzlicher Krankenkassen. Bis dato zahlten die Kassen beim Tod des Versicherten 1.050 Euro, beim Tod eines mitversicherten Familienmitgliedes 525 Euro. Damit konnten die Kosten für eine Bestattung zumindest zum Teil aufgefangen werden. Eine Trauerfallvorsorge schließt jedoch die komplette Versorgungslücke. Die Versicherung zahlt die im Versicherungsvertrag vereinbarte, zweckgebundene Summe im Falle des Todes an die vorher bestimmten Personen aus. Diese Auszahlung erfolgt steuerfrei. Auf Wunsch kann der Versicherte ein vorab definiertes Bestattungspaket wählen. In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme dann direkt an einen Bestatter in der Region.
Den Versicherten von Sterbegeldpolicen geht es bei Abschluss der Versicherung zunehmend um genau diese Leistungen rund um die Bestattung. Dadurch ergibt sich eine massive Entlastung der Hinterbliebenen. Hinzu kommt: Durch die Trauerfallvorsorge wird der eigene Tod nicht mehr verdrängt – zugunsten einer differenzierteren und selbstbestimmten Sicht- und Handlungsweise auf das eigene Leben und dessen Ende.
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Valentin Peter
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