Nachbar-Streit um Lärm: Musik nervt mehr als lauter Fernseher

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Fast jeder dritte Deutsche hatte schon mal Streit mit seinem Nachbarn, so eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Gothaer Versicherung. Zum Streitgrund Nummer eins, dem Lärm, liegt nun eine neue Auswertung vor: Mit Abstand nervt die Deutschen am meisten die laute Musik des Nachbarn – deutlich vor Partylärm, Streitereien oder dem lauten Fernseher von nebenan. Wobei Frauen sensibler auf Streitereien des Nachbarn reagieren als Männer.

Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hat über 1.000 Menschen befragt. Fast  jeder Dritte (32,1 Prozent) erklärte, es habe schon Streit mit Nachbarn gegeben. Belästigung durch Lärm wurde durchweg als der häufigste Grund genannt, warum Nachbarn aneinandergeraten (63,6 Prozent). Es folgen missachtete Nachbarpflichten sowie Haustiere. Zur Frage, welcher Lärm des Nachbarn am meisten stört, wurde „laute Musik“ eindeutiger Spitzenreiter in der Lärm-Liga (siehe Tabelle), Kinder-Lärm indes stört vergleichsweise nur Wenige:

Streitgrund Nummer eins 

Lärm: Was Nachbarn am meisten nervt

Durchschnitt

Frauen Männer  
1 Laute Musik 72,2 75,3 69,2 %
2 Party-Lärm 52,7 56,6 48,8 %
3 Streitereien 51,3 56,7 46,1 %
4 Lautes Fernsehen 37,1 38,6 35,6 %
5 Tier-Lärm 35,8 38,7 33,0 %
6 Handwerksarbeiten 34,2 36,4 32,0 %
7 Kinder-Lärm 14,2 13,8 14,6 %
8 Anderes 6,6 5,7 7,6 %

Quelle: GfK-Studie im Auftrag der Gothaer Versicherung, Mehrfachnennung möglich

Hamburger sind offensichtlich besonders schnell aus der hanseatischen Ruhe zu bringen. Während bundesweit drei von vier Befragten (72,2 Prozent) angaben, laute Musik des Nachbarn habe sie schon gestört, waren es bei den Hamburgern volle 100 Prozent. Ein ähnliches Bild beim Partylärm: 52,7 Prozent „Stör-Quote“ bundesweit, 90,7 Prozent in Hamburg. Auch bei der Lärmquelle Streitigkeiten liegt die Quote bei den Hamburgern mit 79.7 Prozent deutlich über dem Bundesschnitt.

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Aber auch bei den Geschlechtern gibt es Unterschiede. Insgesamt stört Lärm Männer mit 65,4 Prozent etwas mehr als Frauen (61,9 Prozent) – bei den einzelnen Lärmtypen zeigt sich wiederum, dass SIE sich deutlich öfter als ER von Streitereien bei den Nachbarn gestört fühlt (46,1 Prozent der Männer, 56,7 Prozent der Frauen). Auch bei lauter Musik ist ihre Toleranzschwelle offensichtlich deutlich geringer als seine (69,2 Prozent der Männer bzw. 75,3 Prozent der Frauen).

Gothaer bietet Kunden telefonische Rechtsberatung bei Streitigkeiten

Was aber soll man tun, wenn der Nachbar lärmt und einem den Tag oder die Nacht vermiest? „Erstmal sollten Nachbarn versuchen, das Thema in einem freundschaftlichen Gespräch aus der Welt zu schaffen“, sagt Jörg Kranz, Leiter Produktmanagement bei der Gothaer Versicherung. Zeigt sich der Nachbar uneinsichtig, helfe Rechtskenntnis weiter. „Kunden des neuen Haus- und Wohnungsschutzbriefes der Gothaer haben es leicht, denn sie erhalten über die telefonische Rechtsberatung – die JurLine – schnell und kostenlos eine erste Einschätzung zur Rechtslage“, so Kranz.

Gut zu wissen: Per Hausordnung gilt in der Regel die Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr als Ruhezeit, die absolute Ruhezeit (Nachtruhe) von 22 bis 6 Uhr ist gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Zeiten müssen Hausbewohner bei allem, was sie tun, auf Zimmerlaufstärke achten. Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel die Anzeige, denn Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit (Paragraf 117 Ordnungswidrigkeitengesetz). Nachbarn könnten zudem unmittelbar per Unterlassungsklage (Paragraf 1004 BGB) gegen einen Störer vorgehen, wenn ihr Recht auf Ruhe missachtet wird.

Auf Anfrage versenden wir gerne die detaillierten Zahlentabellen der Studie. Die Daten sind auf Ebene der Bundesländer, nach Alter und weiteren Kriterien ausgewertet.

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